AM-SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG

Schädlingsbekämpfung im Rahmen des HACCP-Konzepts

Seit dem 01.01.2006 gilt die Verordnung (EG) NR. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene. Lebensmittelunternehmen auf allen Stufen der Herstellung – von der Primärproduktion bis zum Verkauf an den Endverbraucher – haben sich nach dieser Verordnung zu richten. Die Lebensmittelunternehmer, die auf einer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe von Lebensmitteln tätig sind, wenden die Grundsätze des HACCP-Systems an, das durch den Codex Alimentarius (von der Organisation der Vereinten Nationen für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitete Sammlung internationaler Lebensmittelnormen) eingeführt wurde.

 

Das HACCP-System (Hazard Analysis and Critical Control Points) umfasst die Ermittlung von Gefahren und Bestimmung der Prozessstufen im Herstellungsverfahren, an denen Gefahren ausgeschaltet werden können.

Das Konzept kann in fünf Punkte unterteilt werden:
 

  1. Analyse der Gefahren in den Produktions- und Arbeitsabläufen beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln
  2. Identifizierung der Punkte in diesen Prozessen, an denen diese Gefahren auftreten können
  3. Entscheidung, welche dieser Punkte die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Punkte sind (CCP)
  4. Festlegung und Durchführung wirksamer Sicherungsmaßnahmen, deren Überwachung (Monitoring) und Dokumentation für diese kritischen Punkte
  5. Überprüfung der Gefahrenanalyse, der kritischen Punkte und der Sicherungsmaßnahmen sowie deren Überwachung in regelmäßigen Abständen und bei jeder Änderung der Produktions- und Arbeitsabläufe beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln
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